Naturschutz in Recht und Praxis - online (2002) Heft 1, www. naturschutzrecht.net

Das 6. Umweltaktionsprogramm - ein neues "Grundgesetz" für die Umweltpolitik der EU

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Heft 1 / 2002

 

Am 11. Juni 2002 wurde das 6. Umweltaktionsprogramm verabschiedet (ABl. L 242/1 vom 10.09.2002), dieses hat einen Geltungsbereich von zehn Jahren (2002 - 2012). Nach fünf Jahren ist eine Zwischenüberprüfung vorgesehen um ggf. Anpassungen vornehmen zu können. Das Programm baut auf Grundsätzen und Prinzipien (u.a. Vorsorgeprinzip, Kosteneffizienz, Beteiligung der Betroffenen) auf und legt folgende strategische Konzepte der Umweltpolitik fest:

Das Programm nennt vier Schwerpunktbereiche:

Für diese Schwerpunktbereiche legt das Programm mehr oder weniger konkrete Ziele und Aktionen fest. Alle Vorlagen und Vorschläge sollen innerhalb der ersten vier Jahre erfolgen. Im Folgenden werden die etwas konkreteren Zielsetzungen aufgelistet, die - wenn nicht anders angegeben - bis 2012 erfüllt sein sollen:

Klima: Langfristig soll die Temperaturerhöhung maximal +2° C betragen, bei Begrenzung der CO2 Konzentration auf max. 550 ppm, d.h. - 70 Prozent der Treibhausgsemissionen bezogen auf 1990. Im Lichte des dritten Bewertungsberichts des IPCC wird für die zweite Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls ein gegenüber der ersten Verpflichtungsperiode anspruchsvolleres Ziel angestrebt.

Energie: Mindestens 12% des gesamten Energieverbrauchs und 22% der Elektrizitätsproduktion sollen bis 2010 durch erneuerbare Energien erzeugt werden, 18% der Elektrizitätsproduktion soll bis 2012 durch Kraft-Wärme-Kopplung erfolgen.

Verkehr: Die Kommission soll hier noch 2002 eine Mitteilung über quantifizierte Sektorziele vorlegen.

Natur und Biodiversität: Der Biodiversitätsverlust soll bis 2010 gestoppt, das Netzwerk Natura 2000 zügig vollendet werden.

Gesundheit und Umwelt: Unter Berücksichtigung der einschlägigen WHO-Grenzwerte, Empfehlungen und Programme sollen signifikante schädliche Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit verhindert werden.

Lärm: Die Anzahl der von gesundheitsgefährdenden Lärmpegeln Betroffenen soll drastisch gesenkt werden.

Wasser: Entsprechend der Wasserrahmenrichtlinie soll ein hohes Schutzniveau für Oberflächen- und Grundwasser gewährleistet werden.

Luft: Langfristig soll es zu keiner Überschreitung der ,critical levels and loads" mehr kommen; die bestehenden Luftqualitätsziele sollen überprüft werden.

Abfall und Ressourcenmanagement: Der Ressourcenverbrauch und die Abfallmenge soll vom Wirtschaftswachstum entkoppelt werden. Die Kommission soll noch 2002 quantitative Ziele für einzelne Abfallmengen und -arten vorlegen.

Darüber hinaus legt das Programm fest, dass für bestimmte Bereiche vertiefte thematische Strategien innerhalb von drei Jahren vorgelegt werden sollen:

In diesen thematischen Strategien sollen konkrete Ziele, Zeitpläne und Maßnahmenvorschläge entwickelt und, wo möglich, in Form eines Beschlussvorschlages von Rat und Parlament verabschiedet werden.

Zentrale Prinzipien des Umweltschutzes wurden im Programm verankert (insbesondere das Vorsorgeprinzip, das von der Kommission nicht aufgenommen worden war). Das Programm fordert Verfahrensregeln für den Fall der Nichterfüllung von freiwilligen Vereinbarungen mit der Wirtschaft. Die Umweltauswirkungen der Produktionsphase von Produkten soll bei der öffentlichen Beschaffung berücksichtigt werden. Zur Energiebesteuerung wird an den notwendigen Gemeinschaftsrahmen erinnert. Die Umweltintegration soll auch durch die Einführung sektorbezogener Ziele verstärkt werden. Insbesondere fordert das Programm eine umweltschonendere Landwirtschaftspraxis bei der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik und eine stärkere Berücksichtigung von Umweltanforderungen in der Gemeinsamen Fischereipolitik. Der Rat konnte auch durchsetzen, dass Maßnahmen zur Lärmbekämpfung und zur Verbesserung der städtischen Umwelt Teil des Programms wurden. Für die kontinuierliche Überwachung und Überprüfung des Programms soll die Europäische Umweltagentur (EEA) in Kopenhagen stärker herangezogen werden.

(Quelle: BMU)

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