Naturschutz in Recht und Praxis - online (2003) Heft 1, www. naturschutzrecht.net

Neue Bücher:

Naturschutz in der Ausschließlichen Wirtschaftszone
Neuregelungen im Bundesnaturschutzgesetz: Rechtsfragen - Rostocker Umweltrechtstag 1999
Die Bedeutung von Zweck- und Zielbestimmungen für die Verwaltung - Dargestellt am Beispiel der §§ 1 f. BNatSchG
Landesnaturschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LNatG M-V)
Natura 2000. Kooperatives Vorgehen von Gemeinschaft und Mitgliedstaaten bei der Errichtung eines Netzes von Schutzgebieten zum Zwecke des Artenschutzes
Artenschutz-Strafrecht
Naturschutz, Landschaftspflege und einschlägige Regelungen des Jagd- und Forstrechts
Die Strategische Umweltprüfung ( SUP) in der Raumplanung - Instrumente, Methoden und Rechtsgrundlagen für die Bewertung von Standortalternativen in der Stadt- und Regionalplanung

 

Hans D. Jarass: Naturschutz in der Ausschließlichen Wirtschaftszone - Völkerrechtliche, EG-rechtliche und verfassungsrechtliche Probleme der Ausweisung von Meeresschutzgebieten

(Rostocker Schriften zum Seerecht und Umweltrecht, Bd. 17)

2002, 70 S., brosch., 15,00 EURO, ISBN 3-7890-7748-8 Verlag: Nomos

Die ersten Vorschläge für Meeresschutzgebiete liegen vom zuständigen Bundesamt für Naturschutz nunmehr vor (Umwelt 2003, 408). Für die damit verbundenen Rechtsfragen gibt die Monografie von Jarass eine wichtige Unterstützung, weil mit diesen Natura 2000-Gebieten auch die Nutzung der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), die dem Küstenmeer vorgelagert ist und bis zu 200 Seemeilen Abstand zur Küste aufweisen kann, betroffen ist. Dabei stellt sich die Frage, ob und inwieweit deutsches Verwaltungsrecht in der deutschen AWZ im Bereich der Nord- und Ostsee Anwendung findet. Dem wird für den Bereich des Naturschutzrechts und der Ausweisung von Meeresschutzgebieten näher nachgegangen. Dabei sind die Vorgaben des Seerechtsübereinkommens und des EG-Umweltrechts ausführlich dargestellt. Weiter behandelt die Arbeit, wie Gesetzgebungs- und Vewaltungskompetenzen auf Bund und Länder verteilt sind. Schließlich wird ein Vorschlag zur Ausgestaltung des deutschen Naturschutzrechts gemacht.

 

Wilfried Erbguth (Hrsg.): Neuregelungen im Bundesnaturschutzgesetz: Rechtsfragen - Rostocker Umweltrechtstag 1999

(Rostocker Schriften zum Seerecht und Umweltrecht, Bd. 10)

2000, 125 S., brosch., 26,00 EURO, ISBN 3-7890-6713-X Verlag: Nomos

Das vorliegende Werk entstand im Rahmen des Rostocker Umweltrechtstags 1999. Sein Inhalt bezieht sich auf die nunmehr erfolgte Novellierung des BNatSchG. Gleichwohl geben die Ausführungen wichtige Hilfestellungen für die Interpretation des BNatSchG. Die Beiträge des Bandes beleuchten die Neuregelungen auf verschiedenen Ebenen und aus unterschiedlichen Blickwinkeln: von den Entwicklungslinien und Tendenzen im Naturschutz über eine rechtliche Einschätzung der Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes bis hin zu den Auswirkungen auf das Landesnaturschutzrecht. Daneben werden die Gebietsauswahl und -ausweisung für das Schutzgebietsnetz ,Natura 2000", der Beginn und Umfang des Schutzes der FFH- und Vogelschutzgebiete nach dem Bundesnaturschutzgesetz und das Europarecht behandelt. Ferner wird die Verträglichkeitsprüfung nach dem Bundesnaturschutzgesetz vor dem Hintergrund europarechtlicher Vorgaben sowie im Verhältnis zur Eingriffsregelung und zur Umweltverträglichkeitsprüfung analysiert.

 

Patrick Berendt: Die Bedeutung von Zweck- und Zielbestimmungen für die Verwaltung - Dargestellt am Beispiel der §§ 1 f. BNatSchG
- Zugleich ein Beitrag zur Methode der Abwägung im Verwaltungsrecht -

(Rostocker Schriften zum Seerecht und Umweltrecht, Bd. 14)

2001, 221 S., brosch., 40,00 EURO, ISBN 3-7890-7157-9 Verlag: Nomos

Während Präambeln in der deutschen Gesetzgebung eher die Ausnahme geworden sind, hat sich als moderne Gesetzgebungstechnik das Voranstellen von Zweck- und Zielbestimmungen vor den Gesetzestext etabliert. Am Beispiel des Bundesnaturschutzgesetzes werden die rechtsdogmatischen und tatsächlichen Auswirkungen dieser Technik aus der Sicht der Exekutive untersucht. Insbesondere wird die Richtlinienfunktion der §§ 1 f. BNatSchG bei der Anwendung des naturschutzrechtlichen Instrumentariums behandelt. Diese Richtlinienfunktion wird zum einen im Hinblick auf die Ermittlung beziehungsweise Einstellung der abwägungsbeachtlichen Belange bei der konkreten Verwaltungsentscheidung erörtert. Zum anderen setzt sich der Autor mit der Frage auseinander, inwieweit die Zweck- und Zielbestimmungen das Gewicht der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der Rechtsanwendung beeinflussen. Dabei zeigt sich insbesondere, dass in Verbindung mit der Methode der Abwägung derartige Vorschriften ein Entscheidungsprogramm für die Verwaltung dort darstellen können, wo das Gesetz eine eindeutige Entscheidung nicht vorgibt. Sowohl Wissenschaft als auch Verwaltungspraxis sind daher mit dieser Untersuchung angesprochen.

 

Sauthoff, Michael / Bugiel, Dr. Karsten / Göbel, Nicola: Landesnaturschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LNatG M-V)

Kommentar, 2000, Stand 2003, Loseblattausgabe, 1160 Seiten, i 84,80 - ISBN 3-8293-0476-5

Der Naturschutz gehört zu den vordringlichsten Aufgaben unserer Zeit. Naturschutz und Landschaftspflege als gleichwertige Interessengebiete gegenüber wachsenden Industriekomplexen, Wohnanlagen und Verkehrswegen sind zunehmend gefragt und verlangen nach ausgewogenen Programmen und gesetzlichen Grundlagen.

Der Kommentar behandelt die Rechtsmaterie kompetent und zuverlässig. Die Kommentierung stellt den Zusammenhang mit den früher geltenden Regelungen her und setzt den Schwerpunkt auf die in der Praxis wichtigen Normen. Dabei werden die bisherigen Erfahrungen in der Anwendung des Naturschutzrechts in der Verwaltung wie in der Rechtsprechung des OVG Greifswald besonders berücksichtigt. Außerdem wird die Rechtsprechung der oberen Bundesgerichte, aber auch die Rechtsprechung zu den Naturschutzgesetzen der anderen Bundesländer ausgewertet. Die Verknüpfungen zum Bundesnaturschutzgesetz als dem für das Landesnaturschutzgesetz maßgebenden Rahmengesetz des Bundes werden eingehend erörtert. Besonders werden auch die Verbindungen des Naturschutzgesetzes zur Bauleitplanung behandelt.

Die Einleitung enthält einen Abriss über die Entwicklung des Naturschutzrechts des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern und zeigt die Grundlinien des Landesnaturschutzgesetzes auf. Ein Anhang enthält alle wesentlichen für die Naturschutzverwaltung maßgebenden Bundes- und Landesvorschriften darunter eine wichtige synoptische Gegenüberstellung von altem und neuem Bundesnaturschutzgesetz sowie einschlägigen Verwaltungsvorschriften, wie z.B. die für die Praxis immer bedeutsamere FFH- und Vogelschutz-Richtlinie der EU sowie den Entwurf ,Hinweise zur Eingriffsregelung", erstellt vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis ,Eingriffe in Natur und Landschaft" der unteren Naturschutzbehörden.

 

Friedrich Wichert: Natura 2000. Kooperatives Vorgehen von Gemeinschaft und Mitgliedstaaten bei der Errichtung eines Netzes von Schutzgebieten zum Zwecke des Artenschutzes.

(Schriften zum Umweltrecht; SUR 115)

2001, 191 S. ISBN 3 428 105 966, Verlag: Duncker & Humblot GmbH

Eines der ehrgeizigsten Vorhaben der Umweltpolitik der Europäischen Gemeinschaft ist die Erhaltung des europäischen Naturerbes. Zu diesem Zweck gibt die FFH-Richtlinie den nationalen Verwaltungen und der Kommission die gemeinschaftliche Errichtung eines Netzwerkes von Schutzgebieten auf, das den anschaulichen Namen ,Natura 2000" tragen soll. Die einzelnen Schutzgebiete müssen gut aufeinander abgestimmt sein, um beispielsweise länderübergreifende Wanderungsbewegungen von Tierarten zwischen mehreren Gebieten zu ermöglichen. Bei dieser Gestaltung des Raumes der Europäischen Union ist eine enge Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den nationalen Verwaltungen erforderlich, deren eingehende Analyse den Gegenstand der Arbeit darstellt.

Zu diesem Zweck wird zunächst die kompetenzrechtliche Lage bei der Verwaltungsaufgabe der Schutzgebietsausweisung untersucht. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die Verwaltungskompetenzen nach dem EG-Vertrag so verteilt sind, dass eine Schutzgebietsausweisung gegen den Willen eines Mitgliedstaates nicht möglich ist. Anschließend bestimmt Friedrich Wichert die Spielräume der Mitgliedstaaten bei der Bestimmung der künftigen Natura-2000-Gebiete. Diese Spielräume sind weiter als die herrschende Meinung dies bislang im Anschluss an die Rechtsprechung des EuGH zur Vogelschutzrichtlinie annahm. Insbesondere ist die Berücksichtigung von nicht naturschutzfachlichen Belangen grundsätzlich möglich. Da die Vorgaben der Richtlinie so schwach und wenig bestimmt sind, bestimmt der Autor im letzten Hauptteil Kooperationspflichten der Beteiligten, die gleichsam als Ausgleich für die schwache Ergebnissteuerung der Richtlinie dienen. Diese Kooperationspflichten sind in erster Linie verfahrens- und organisationsrechtlicher Natur.

 

Florian Stegmann: Artenschutz-Strafrecht - Der strafrechtliche Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten im nationalen und internationalen Recht

(Konstanzer Schriften zur Rechtswissenschaft, Band 162)

2000, 267 S., ISBN 3-89649-574-7, Verlag: Hartung-Gorre Verlag Konstanz

Das Artenschutz-Strafrecht zählt zu den Rechtsgebieten, die bislang nur wenig wissenschaftliches Interesse gefunden haben. Demgegenüber ist die praktische Bedeutung der Materie, die durch ein Neben- und Übereinander von internationalen Übereinkommen, Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft, Gesetzen und Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland und landesrechtlichen Regelungen geprägt ist, nicht als gering zu bezeichnen. Soweit Strafrechtspraktikern, die sich nicht täglich mit der Thematik befassen (müssen), die Gesetzesanwendung mitunter Probleme bereitet, dürfte dies nicht zuletzt auf den Umstand zurückzuführen sein, dass der strafrechtliche Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten in der rechtswissenschaftlichen Diskussion gleichsam ein Schattendasein fristet. Dieser Zustand ist rechtspolitisch bedenklich und unbefriedigend. Der Titel der Arbeit kündigt die Absicht des Verfassers an, ein wenig Licht in die komplizierte Materie des geltenden Artenschutz-Strafrechts zu bringen. Die Abhandlung untergliedert sich in drei Teile.

Die Untersuchung ist breit angelegt. Sie führt in ihrem ersten Teil in die Methodik und Konzeption des Artenschutzes ein und benennt die Ursachen für den Rückgang vieler Arten. Überblickartig ist auch die Darstellung der Entwicklung des Artenschutzrechts bis zum 2 Gesetz zur Änderung des BNatSchG vom April 1998. Der Autor wendet sich dort den Grundbegriffen und den Zielen des Artenschutzrechts zu, grenzt die Materie zu anderen Rechtsgebieten ab, stellt die Methoden und die Konzeption des gesetzlichen Schutzes sowie die Entwicklung des Artenschutzes im deutschen und zwischenstaatlichen Recht dar. Ferner wird ein Blick in Art und Umfang der Artengefährdung gewährt. Hinsichtlich der Schutzwürdigkeit wildlebender Tiere und Pflanzen werden noch die Beweggründe eines modernen Artenschutzes entwickelt.

Im zweiten Teil werden allgemeine - tatbestandsübergreifende - Probleme des Artenschutz-Strafrechts erörtert. Im Vordergrund der Betrachtung stehen Fragen zur Bedeutung des Strafrechts für den Artenschutz, zum Rechtsgüterschutz sowie zur Anwendbarkeit und zur Reichweite des Artenschutz-Strafrechts im Bereich der grenzüberschreitenden Artenbeeinträchtigung. Da zahlreiche Bestimmungen des Artenschutz-Strafrechts und insbesondere deren Kernvorschrift - §30a Abs.1 und Abs.2 BNatSchG - als Blankettstrafgesetze ausgestaltet sind, geht der Autor darüber hinaus der Fragestellung nach, ob die Verweisungstechnik des §30a BNatSchG in ihrer derzeit geltenden Fassung mit dem Bestimmtheitsgebot und dem Demokratieprinzip vereinbar ist.

Der dritte Teil, der besondere strafrechtliche Teil, befasst sich schließlich mit den einzelnen Artenschutzdelikten im geltenden Kern- und Nebenstrafrecht. Um das Verständnis zu fördern, bildet der Verfasser bestimmte Fallgruppen, innerhalb derer dann die jeweils einschlägigen Vorschriften dargestellt werden.

Im Bereich der Ein- und Ausfuhr ist es von besonderem Interesse für die Praxis, welche Wirkung eine durch Täuschung erlangte Genehmigung hat. Leider geht Stegmann nicht auf die Frage ein, wann Verwaltungsbehörden verpflichtet sind, den Verdacht einer Straftat gegen das Artenschutzrecht der Staatsanwaltschaft zu übermitteln, und unter welchen Voraussetzungen sich Amtsträger selbst strafbar machen können, wenn sie illegale Handlungen (z. B. Vermarktung) dulden.

Karl-Günther Koloziejcok, Josef Recken, Dieter Apfelbacher, Klaus Iven und Gabriele Bendomir-Kahlo: Naturschutz, Landschaftspflege und einschlägige Regelungen des Jagd- und Forstrechts (NLJ)

Loseblatt-Kommentar ca. 2258 Seiten, 98,00 i, ISBN 3 503 01489 6

 Das Werk zählt zu den Standwerken der Naturschutzrechtlichen Kommentaren des Bundesnaturschutzgesetzes. Nach der Bekanntmachung des BNatSchG 2002 wurde nunmehr mit der Neukommentierung des BNatSchG begonnen. Bis zur 47. EL. März 2003 wurden folgende Paragrafen berücksichtigt 1-5, 10, 39-41. Hier bleibt abzuwarten, in welchem Turnus die restlichen Paragrafen kommentiert werden, etwa die wichtigen §§ 18-21 und 32-38.

Positiv hervorzuheben ist, dass in dem Werk sich die Erläuterungen nicht auf das BNatSchG beschränken sondern auch des Bundeswaldgesetzes und des Bundesjagdgesetzes erstrecken.

Das Werk enthält in einer vollständigen Textsammlung die geltenden Gesetze und Verordnungen des Bundes zum Naturschutz- und Landschaftspflegerecht sowie die damit verbundenen Regelungen des Jagd- und Forstrechts und weiterer einschlägiger Rechtsgebiete. Außerdem sind die wichtigen europäischen Richtlinien (FFH-RL, VogelschutzRL usw.) im Werk enthalten.

 

Christian Jacoby: Die Strategische Umweltprüfung ( SUP) in der Raumplanung - Instrumente, Methoden und Rechtsgrundlagen für die Bewertung von Standortalternativen in der Stadt- und Regionalplanung

2000, 649 Seiten, 76, 00 Euro, ISBN 3 503 05882 6, Erich Schmidt Verlag, Berlin

Die Umweltverträglichkeitsprüfung wird zunehmend kritisch betrachtet, da sie auf Projektebene und damit am Ende von Planungs- und Entscheidungsprozessen häufig zu spät einsetzt und die Prüfung von Alternativen stark vernachlässigt, aber auch projektübergreifende Umweltauswirkungen weitgehend unberücksichtigt lässt.

Neue Impulse bringen die von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschläge für die europarechtliche Einführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) für Pläne und Programme. Mit der SUP soll ein hohes Umweltschutzniveau und ein wesentlicher Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung geleistet werden.

Aufbauend auf umfassenden Untersuchungen zu der Projekt-UVP, zu den SUP-Richtlinienvorschlägen, zu der räumlichen Umweltvorsorge sowie der Bewertungs- und Entscheidungsmethodik entwickelt der Autor ein Rahmenkonzept, welches Vorschläge für eine raumplanerische SUP beinhaltet. Für die Beurteilung von Standortalternativen in der Stadt- und Regionalplanung entwirft er ein Strategisches Umweltbewertungsmodell.

Die Veröffentlichung ist ein wichtiger Beitrag zu der Fachdiskussion über die europarechtliche Einführung der SUP und deren Integration in die bundesdeutsche Raumplanung. Sie ist darüber hinaus eine wertvolle Hilfe für die praktische Anwendung der SUP bei der Beurteilung von Standortfragen.

 

Jochen Schumacher, Tübingen