Naturschutz in Recht und Praxis - online (2003) Heft 2, www. naturschutzrecht.net

Neue Bücher:

Jochen Schumacher, Peter Fischer-Hüftle (Hrsg.): Bundesnaturschutzgesetz

2003, 760 Seiten, 109,00 Euro, ISBN 3-17-017601-3, Kohlhammer Verlag, Stuttgart

Mit dem in der Reihe „Rechtswissenschaften und Verwaltung“ beim Kohlhammer Verlag im Herbst 2003 erschienen Kommentar zum im Jahre 2002 neugefassten Bundesnaturschutzgesetz ist den Herausgebern Schumacher und Fischer-Hüftle eines der interessantesten naturschutzrechtlichen Neuerscheinungen der letzten Zeit gelungen. U.a. ist dies der sehr guten Autorenauswahl zu verdanken. So konnte etwa für die Kommentierung derjenigen Vorschriften, bei denen fundiertes biologisches Fachwissen vonnöten ist ( Biotopverbund, Naturschutzgebiete, Nationalparke,  Europäisches Netz Natura 2000 etc.) eine Biologin als Koautorin gewonnen werden. Die komplizierten Eingriffsregelungen der §§ 18 ff. erläutert ein erfahrener Verwaltungsrichter, ausgewiesener Experte in diesem Bereich. Die Artenschutzkapitel kommen von einem hierfür zuständigen Ministerialbeamten etc. Das Werk zeichnet sich durch  hohen Informationswert und tiefe gedankliche Durchdringung der jeweiligen Materie aus. Der Blick dieses 700 Seiten starken Kommentars gilt stets dem praktischen Anwender, ob mit oder ohne juristische Vorbildung. Wenn nötig wird aber auch zu aktuellen rechtswissenschaftlichen Streitfragen Stellung genommen. So führt z.B. Fischer-Hüftle in der Kommentierung zu § 18 Rn. 41 ff. überzeugende Argumente gegen die willkürliche Unterscheidung von (zu berücksichtigenden) unmittelbaren und (nicht zu berücksichtigenden) mittelbaren Eingriffsfolgen an. Da ein Eingriff in das Ökosystem wegen der vielfältigen Wechselwirkungen geradezu typischerweise zu beträchtlichen mittelbaren Folgen führt, kann dem nur zugestimmt werden. Zur Lösung dieses Zurechnungsproblems bietet Fischer- Hüftle die Übernahme der Kausalitätsformeln aus dem Zivilrecht an. Da diese Kriterien sowohl haftungsbegründenden als auch haftungsbegrenzenden Charakter haben, überzeugt dieser Vorschlag und hält auch einen rechtsstaatlichen Prüfung stand. Die Aufnahme zahlreicher aktueller Urteile sowie der neuesten naturschutzfachlichen Publikationen richtet sich immer an den Bedürfnissen der Praxis aus. Zu nennen wären hier insbesondere die hochinformative Einarbeitung der Rechtsprechung zur FFH Richtlinie in den Kommentierungen von J./A. Schumacher zu den §§ 32 ff. Die sehr gut lesbare und klar strukturierte Kommentierung eignet sich sowohl für den naturschutzrechtlichen Einsteiger in Studium und Praxis als auch als Nachschlagewerk für den mit der Materie bereits befassten Verwaltungsjuristen, Landschaftsplaner, Biologen, Ökologen etc. Kurzum: diese Neuerscheinung hat das Potential eines Standardwerks für den deutschen Naturschutz. Abgerundet wird das Werk durch die beiliegende CD Rom mit den wichtigsten EU, bundes- und landesrechtlichen Leitvorschriften inklusive einer sehr hilfreichen Synopse von altem und neuem Naturschutzgesetz.

Dr. iur. Christoph Palme, Tübingen

 

Michael Kotulla: Wasserhaushaltsgesetz

2003, 1.128 Seiten, 140,00 Euro, ISBN 3-17-017673-0, Kohlhammer Verlag, Stuttgart

Das Deutsche Wasserrecht wird immer komplexer und verliert selbst für Experten zunehmend an Übersichtlichkeit. Namentlich die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie leitet einen Paradigmenwechsel ein, der Bundes- und Landesrechtsetzung, ebenso deren Vollzug, vor bislang nicht gekannte Aufgaben, Fragen und Probleme stellt. Diesen Unsicherheiten begegnet die Kommentierung, indem sie wasserwirtschaftlichen Akteuren wie Wissenschaft gleichermaßen ein ebenso wissenschaftlich vertieftes wie auch praxisnahes und -taugliches Handwerkzeug zur Verfügung stellt. Der Kommentar ist ein wichtiger Ratgeber für Behörden, Gerichte, Anwälte und alle sonstigen wasserwirtschaftlich verantwortlich Handelnden, denen fundierte, auf das Wesentliche konzentrierte Information gegeben wird.
Die Kommentierung trägt umfassend den jüngsten Aktivitäten des Bundesgesetzgebers Rechnung, in dem sie sowohl das Siebte Gesetz zur Änderung des WHG und das Gesetz zur Änderung des Umweltauditgesetzes als auch die Neubekanntmachung des WHG berücksichtigt.
Leider fehlen zum Teil Hinweise auf neuere Gerichtsurteile und neuere Literatur, dies wäre für die praktische Arbeit von großer Bedeutung, lässt sich doch dadurch in Erfahrung bringen, welche Meinung die Rechtsprechung folgt.
Positiv ist, dass dem Kommentar auch die in der Praxis wichtige Abwasserverordnung im Vollabdruck beigefügt ist. Die zwischenzeitliche Neubekanntmachung dieser Verordnung vom 15.10.2002, BGBl. I S. 4047, ber. S. 4550 enthält nur kleinere Fehlerkorrekturen.

 

Cornelia Grewing: Das System des exemplarbezogenen Artenschutzes im Bundesnaturschutzgesetz

2003, 150 Seiten, 34.00 Euro, ISBN 3-631-51347-X, Reihe: Europäische Hochschulschriften, Peter Lang Verlag Frankfurt am Main

Das Artenschutzrecht im Bundesnaturschutzgesetz ist in ein System artenschutzrechtlicher Regelungen auf verschiedenen Rechtsebenen eingebunden. Mit Blick auf den Inhalt der Einzelnormen wird das System der nicht exemplarbezogenen Schutz- und Kontrollvorschriften unter Berücksichtigung der durch die Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes 2002 eingeführten neuen Instrumente des Artenschutzrechts dargestellt.

 

Hans-Jörg Natorp: Die Rechtslage der DDR-Naturschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern nach dem Einigungsvertrag

1999, 257 Seiten, 49,00 Euro, ISBN 3-631-35617-X, Reihe: Europäische Hochschulschriften, Peter Lang Verlag Frankfurt am Main

Die Darstellung behandelt die Rechtslage der DDR-Naturschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern. Ausgangspunkt sind die Überleitungstatbestände des Einigungsvertrages. Bereits hier ist fraglich, ob alle DDR-Ausweisungsentscheidungen über Naturschutzgebiete durch den Einigungsvertrag erfasst werden oder ob Lücken bestehen. Im Anschluss daran wird das in Mecklenburg-Vorpommern fortgeltende DDR-Naturschutzrecht im Einzelnen dargestellt, soweit es einen Bezug zu den Naturschutzgebieten aufweist. Es ergeben sich zahlreiche Einzelfragen, die die Fortgeltung und Anwendung einzelner DDR-Rechtsvorschriften betreffen. Auf dieser Grundlage werden die verschiedenen Rechtsformen erörtert, in denen die DDR-Naturschutzgebiete ausgewiesen wurden. Dabei sind vier verschiedene Zeiträume zu unterscheiden, die jeweils spezifische Probleme aufweisen. Es wird deutlich, dass sich diese im Einzelfall nicht allein anhand der fortgeltenden DDR-Rechtsnormen lösen lassen, sondern dass in wesentlichen Fragen auf die DDR-Verwaltungspraxis zurückgegriffen werden muss.

 

Michael Getzner; Sascha Jost; Michael Jungmeier: Naturschutz und Regionalwirtschaft

2002, 207 Seiten, 40,00 Euro, ISBN 3-631-38490-4; Reihe: Europäische Hochschulschriften, Peter Lang Verlag Frankfurt am Main

Das Werk zeigt anhand von vier österreichischen Modellregionen, dass die Einrichtung von Natura 2000-Gebieten mit starken Naturschutzzielen zu positiven regionalwirtschaftlichen Auswirkungen führt. Die betroffenen Regionen können von der Einrichtung eines Natura 2000-Gebietes wirtschaftlich profitieren. Die regionalwirtschaftlichen Chancen ergeben sich insbesondere in den Bereichen des Tourismus sowie - in geringerem Ausmaß - in der Landwirtschaft. Die Schutzgebietseinrichtung kann als „Initialzündung“ und als Unterstützung der regionalwirtschaftlichen Entwicklung angesehen werden.


Doris Koller: Die Bedeutung von EG-Richtlinien im Zeitraum vor Ablauf der Umsetzungsfrist: Wirkungen für die nationale Rechtsordnung

2003, 182 Seiten, 35.80 Euro, ISBN 3-8322-1787-8, Shaker Verlag, Aachen

Das Gemeinschaftsrecht weist gegenüber dem nationalen Recht viele Besonderheiten auf. Vor allem die Gemeinschaftsrichtlinie zeichnet sich durch Eigenheiten aus, die sich in Akten der nationalen Rechtsetzung nicht finden. Die Richtlinie ist der erste Akt einer zweistufigen Rechtsetzung. Dabei wirken Richtlinien, anders als Verordnungen, gemäß Art. 249 Abs.  3 EGV im Grundsatz nicht unmittelbar. Sie sind an die Mitgliedstaaten gerichtet und verpflichten diese, das in der Richtlinie vorgegebene Ziel zu erreichen, wobei die Mitgliedstaaten hinsichtlich der Wahl der Form und Mittel frei sind. Das Ziel kann die Schaffung eines bestimmten Rechtszustandes im nationalen Recht sein. In diesem Fall sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Recht zu erlassen, das dem von der Richtlinie vorgegebenen Ziel entspricht.

Auf Grund dieser zweistufigen Rechtsetzung verteilt sich die Hoheitsgewalt auf zwei verschiedene Ebenen, und zwar zum einen auf die Gemeinschaft, die durch die Richtlinie Vorgaben aufstellt, und zum anderen auf die Mitgliedstaaten, die diese umsetzen und dabei das unmittelbar anwendbare Recht schaffen. Die Gemeinschaft setzt den Mitgliedstaaten in den Richtlinien eine bestimmte Frist, bis zu deren Ablauf die Richtlinie umgesetzt sein muss. Die Frage, welche Konsequenz eine nicht fristgemäße Umsetzung hat, ist einer der klassischen Streitpunkte des Gemeinschaftsrechts und damit ein in der Rechtsprechung und Literatur ausführlich behandeltes Thema. Dagegen wurde bisher in der Literatur kaum untersucht, inwieweit Richtlinien auch schon im Zeitraum vor Ablauf der Umsetzungsfrist eine Wirkung für die nationale Rechtsordnung entfalten. Angesichts der Dauer der Umsetzungsfrist, die typischerweise mehrere Jahre beträgt, stellt sich diese Frage aber als sehr praxisrelevant dar. Dies zeigt sich an Entscheidungen des EuGH und bundesdeutsche Gerichte zu diesem Zeitraum, die erkennen lassen, dass Richtlinien auch vor Ablauf der Umsetzungsfrist bereits Wirkungen für die nationale Rechtsordnung haben können. Dabei ist zu unterscheiden zwischen einer unmittelbaren Wirksamkeit und mittelbaren Folgen für die nationale Rechtsetzung und Auslegung. Die Autorin untersucht umfassend und systematisch die Bedeutung von Richtlinien im Zeitraum vor Ablauf der Umsetzungsfrist.

 

Dieter Weiblen: Gemeindliche Bauleitplanung und naturschutzrechtlicher Flächen- und Objektschutz. - Zur Bewältigung der aus einem räumlichen Aufeinandertreffen von Bauleitplänen und naturschutzrechtlichen Schutzgebietsverordnungen sowie dem gesetzlichen Biotopschutz resultierenden Nutzungskonflikte.

2001, 368 Seiten, 59,00 Euro, ISBN 3-428-09301-1, Reihe: Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht, Bandnummer TSSV 61, Dunker+Humblot, Berlin

Nutzungskonflikte zwischen der Bauleitplanung der Gemeinden und den von Naturschutzbehörden erlassenen Schutzgebietsverordnungen sowie dem gesetzlichen Biotopschutz erlangen in der Praxis eine immer größere Bedeutung. Der Autor zeigt Möglichkeiten und Grenzen sowohl einvernehmlicher Lösungen als auch gegenläufiger Planungen auf und belegt die weitgehende Unanwendbarkeit allgemein anerkannter Vorrang- und Kollisionsregelungen. Demzufolge entscheidet über den Vorrang der Planung eine Abwägung der berührten Belange auf der Grundlage des kompetenzrechtlichen Grundsatzes der Rücksichtnahme, wobei den Naturschutzbehörden eine Entscheidungsprärogative zur Seite tritt. Anschließend wendet sich Dieter Weiblen den rechtlichen Grenzen zu, die sich im Falle der Überplanung gesetzlich geschützter Biotope zum Zwecke der Bebauung ergeben. Er gelangt zu dem Ergebnis, eine solche Planung werde nicht stets, aber regelmäßig dem Grundsatz der Durchführbarkeit widersprechen und sich auf diesem Wege als rechtswidrig erweisen.

Daniel Ennöckl: Natura 2000 - Die Vogelschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und ihre Umsetzung im österreichischen Naturschutzrecht

2002, 171 Seiten, 35,00 Euro, ISBN 3-7046-3804-8, Verlag Österreich, Wien

Mit den beiden Naturschutzrichtlinien der Europäischen Union, der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie, wurde das Naturschutzrecht auf eine neue europäische Ebene gehoben. Das Werk von Ennöckl „Natura 2000“ bietet eine praxisorientierte Einführung und eine Hilfestellung für den Umgang mit dem gemeinschaftsrechtlichen und nationalen (österreichischem) Habitatschutzrecht. In einem Kapitel widmet sich der Autor ausführlich der Umsetzung der VRL und FFH Richtlinie in österreichisches Naturschutzrecht (der jeweiligen Bundesländer).

 

Michael Malaniuk: Österreichisches Bergsportrecht. Der freie Zugang zur Natur

2. Aufl. 2000, 191 Seiten, ca. 25,00 Euro, ISBN 3-7046-1154-9, Verlag Österreich, Wien

Der Autor beleuchtet das für Bergsteiger, Mountainbiker, Paragleiter und andere Natursuchende in Österreich relevante Spannungsverhältnis zwischen Tourismus und Fremdenverkehr einerseits sowie Bodeneigentümern und Jägern andererseits. Dargestellt wird die Gesetzeslage dieses „historischen Interessenskonflikt“.

 

 

Detlef Czybulka (Hrsg.): Ist die biologische Vielfalt zu retten?
Dritter Warnemünder Naturschutzrechtstag

2002, 184 S., 36,00 Euro, ISBN 3-7890-7814-X

(Rostocker Schriften zum Seerecht und Umweltrecht, Bd. 18)

Der von Prof. Dr. Detlef Czybulka (Universität Rostock) veranstaltete dritte Warnemünder Naturschutzrechtstag hatte das Generalthema „Ist die biologische Vielfalt zu retten?“

Weltweit wie regional gesehen ist die Biodiversität vor allem durch wirtschaftliche Nutzungen und menschliche Aktivitäten bedroht. Gibt es gute Gründe, Mittel und Wege, die biologische Vielfalt zu retten? Der Tagungsband beinhaltet Beiträge von Ökologen (J. Reichholf, G. Müller-Motzfeld), Ethiker (D. von der Pforden, M. Gorke) und Umwelt- und Völkerrechtler (D. Czybulka, T. Stoll) zu diesem Thema. Weitere Beiträge befassen sich mit dem Schutz von Landschaften als Thema einer gesamteuropäischen Strategie der Implementation und Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und anwendungsbezogen u.a. mit der nachhaltigen Forstwirtschaft in Schweden. Alle Beiträge sind interdisziplinär ausgerichtet und enthalten wichtige Grundlagen und Informationsquellen für Strategien zur Erhaltung der Biodiversität.

 

Detlef Czybulka (Hrsg.): Naturschutz und Rechtsregime im Küsten- und Offshore-Bereich
Vierter Warnemünder Naturschutzrechtstag

2003, 240 S., 49,– EURO, ISBN 3-8329-0391-7

(Beiträge zum Landwirtschaftsrecht und zur Biodiversität, Bd. 1)

Der Schutz der marinen Ökosysteme, der marinen Tier- und Pflanzenarten und ihrer natürlichen Lebensräume weist gegenüber dem terrestrischen Naturschutz aus fachlicher und rechtlicher Sicht eine Vielzahl von Besonderheiten auf. Ausgehend von der Fehlvorstellung, das Meer sei unendlich und seine Natur unerschöpflich, war der marine Naturschutz in der öffentlichen Diskussion in Deutschland lange Zeit nahezu unbekannt. Entsprechend unterentwickelt hatte sich das auf den terrestrischen Bereich ausgerichtete nationale Naturschutzrecht präsentiert, obgleich das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) und das Europäische Habitatschutzrecht seit nunmehr über 10 Jahren den Schutz der Biodiversität auch im Küsten- und Offshore-Bereich verlangen. Die Referenten des 4. Warnemünder Naturschutzrechtstages haben auf diese Defizite hingewiesen, konkrete Lösungsvorschläge unterbreitet und damit einen wichtigen Anstoß zur Entwicklung des marinen Naturschutzes in Deutschland gegeben. Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes aus dem Jahre 2002 hat der Bundesgesetzgeber einen ersten Schritt zur Einbeziehung des marinen Bereichs in das Naturschutzrecht getan, vgl. daszu § 38 BNatSchG.

 

Klaus Hansmann: Bundes-Immissionsschutzgesetz und ergänzende Vorschriften

Textausgaben mit Einführung und Anmerkungen
22. Auflage 2003, 814 S., 24,– EURO, ISBN 3-8329-0303-8

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz ist das Kerngesetz des Umweltrechts. Es wird durch zahlreiche Rechtsverordnungen und wichtige Verwaltungsvorschriften ergänzt und konkretisiert. Die 22. Auflage des Sammelwerks (Stand: August 2003) enthält die Texte aller einschlägigen Vorschriften zum Bundes-Immissionsschutzrecht (einschl. der neuen 17. BImSchV) sowie eine umfassende Einführung in die komplexen Regelungen. Das Gesetz selbst, die wichtigsten Durchführungsverordnungen (u. a. die Verordnung über das Genehmigungsverfahren und die Störfall-Verordnung) sowie die TA Luft und die TA Lärm werden durch knappe, praxisorientierte Anmerkungen erläutert. Ein Schlagwortverzeichnis hilft beim Auffinden der einschlägigen Regelungen. Das handliche Taschenbuch ist für Verwaltungsbehörden, Rechtsanwälte, Umweltverbände und für Unternehmen von Nutzen. Es eignet sich besonders als Hilfsmittel bei Besprechungen. Dabei auftretende Fragen können häufig mit Hilfe der Einführung und der Anmerkungen schnell geklärt werden. Der Autor war Vorsitzender des Länderausschusses für Immissionsschutz. Er ist Lehrbeauftragter der Universität Düsseldorf und Mitglied des Arbeitskreises für Umweltrecht.

 

Bernd Peter Scharinger: Rechtsgrundlagen für die Errichtung von Nationalparken in Deutschland, Österreich, der Schweiz und in Italien

(Rostocker Schriften zum Seerecht und Umweltrecht, Bd. 7)

1999, 230 S., 40,00 Euro, ISBN 3-7890-5884-X

Den Nationalparken kommt weltweit eine herausragende Bedeutung für den Naturschutz zu. National und international aufeinander abgestimmte rechtliche Regelungen für die Errichtung und das Management sind hierbei dringend notwendig. Dennoch gibt es nur sehr wenige juristische Untersuchungen in diesem Bereich. Der Schwerpunkt der vorliegenden Arbeit von Scharinger liegt auf der Erfassung und Darstellung der naturschutzrechtlichen Grundlagen für die Errichtung von Nationalparken. Neben der Rechtslage in Deutschland werden auch die Regelungen in Österreich, der Schweiz und Italien behandelt. Ebenso berücksichtigt der Verfasser die europarechtlichen Vorgaben und völkerrechtlichen Vereinbarungen für die Ausweisung von Schutzgebieten. Zahlreiche tabellarische Darstellungen erleichtern den Überblick über die komplexen Einzelregelungen. Das Werk leistet, obwohl bereits 1999 erschienen auch weiterhin – vor allem wegen seines europaweiten Ansatzes - gute Dienste sowohl für die Wissenschaft als auch für Praktiker in den nationalen Verwaltungen und in der Politik, die sich auch über grenzüberschreitende und völkerrechtliche Aspekte der Nationalparkproblematik informieren wollen.

Jochen Schumacher Tübingen

 

Jochen Jaeger: Landschaftszerschneidung.

2002, 447 S., brosch., 39,90 EURO, ISBN: 3-8001-3670-8, Verlag: Ulmer, Stuttgart.

Landschaftsverbrauch und Landschaftszerschneidung tragen wesentlich zum Verlust der Biodiversität bei. Um dem anhaltenden Artenschwund wirksam entgegentreten zu können, ist der Erhalt der noch vorhandenen unzerschnittenen verkehrsarmen Räume unabdingbar. Der Ermittlung und Bewertung der als Folge von Eingriffen in Natur und Landschaft auftretenden Zerschneidungswirkungen kommt daher in der Praxis eine zunehmende Bedeutung zu.
Das vorliegende Buch befasst sich problemorientiert und disziplinübergreifend mit dieser Thematik und bietet:
-    eine Beschreibung der Landschaftszerschneidung und ihrer Folgen,
-    eine kritische Betrachtung der Stärken und Schwächen von Zerschneidungsmaßen, welche bisher zur Erfassung und Bewertung der Landschaftszerschneidung herangezogen werden,
-    die Einführung und Anwendung neuer Zerschneidungsmaße (z.B. die effektive Maschenweite), die sich im besonderen Maße zur Quantifizierung der Zerschneidungswirkung von Eingriffen eignen sowie
-    die Auswertung einer Befragung von betroffenen Berufs- und Interessensgruppen zur Wahrnehmung und Beurteilung von Landschaftszerschneidungen in der Praxis. Dabei spielt auch der Umgang mit verbleibenden Unsicherheiten und Risiken, das Problem der Verantwortlichkeiten für Folgen sowie das Thema Genehmigung und Grenzwertsetzung eine wichtige Rolle.

Das Buch ist absolut empfehlenswert für alle, die sich mit der Bewertung von Eingriffen und ihrer Folgewirkungen befassen.

 

Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.): Daten zur Natur 2002.

2002, 284 S., 24,00 EURO, ISBN: 3-7843-3829-1; Landwirtschaftsverlag, Münster.

Mit den vom Bundesamt für Naturschutz herausgegebenen „Daten zur Natur 2002“ steht nun wieder eine umfangreiche Datensammlung über den aktuellen Zustand von Natur und Landschaft in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung.
Teil 1 fasst die Informationen über den Zustand und die Nutzung der Natur zusammen, aufgeteilt in die Kapitel „Natürliche Gliederung, naturschutzrelevante Flächen- und Ressourcennutzung, Artenbestand und -gefährdung, Biotoptypen und -gefährdung, genetische Vielfalt und ihre Gefährdung“.
Teil 2 beschäftigt sich mit den Instrumenten und Maßnahmen des Naturschutzes. Er informiert in 10 Kapiteln über Artenschutz, Gebietsschutz, Rote Listen, Biotopkartierung, naturschutzorientierte Umweltbeobachtung, Landschaftsplanung und naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, Modell- und Forschungsvorhaben des Bundes, staatliche Ausgaben für Naturschutz, Instrumente einer naturschutzgerechten Regionalentwicklung, gesellschaftliche Aspekte des Naturschutzes sowie über internationale Naturschutzbestrebungen.
Teil 3 („Ausgewählte Themen des Naturschutzes“) enthält einen Beitrag zum Thema „Naturschutz und Grüne Gentechnik“ sowie eine „Analyse der Gefährdungssituation der Großschmetterlinge“ in Deutschland.
Zahlreiche Tabellen und Grafiken ergänzen die textlichen Ausführungen, so dass auch die nunmehr dritte Ausgabe der „Daten zur Natur“ wieder eine Fülle von naturschutzrelevanten Informationen in anschaulicher Weise präsentiert. Es ist ein unentbehrliches Nachschlagewerk für alle, die sich in irgendeiner Form mit dem Schutz der Natur befassen.

 

Rassmus, J., Herden, Chr., Jensen, I., Reck, H. und Schöps, K.: Methodische Anforderungen an Wirkungsprognosen in der Eingriffsregelung. Ergebnisse aus dem F+E-Vorhaben 898 82 024 des Bundesamtes für Naturschutz.

Angewandte Landschaftsökologie Heft 51

2003, 298 S., 18,00 EURO, 3-7843-3722-8; Landwirtschaftsverlag, Münster.

Verursacher von Eingriffen sind verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen und unvermeidbare Beeinträchtigungen zu kompensieren. Dabei stellt eine fachgerecht durchgeführte Wirkungsprognose die notwendige Voraussetzung für die Beurteilung der von Eingriffen ausgehenden Beeinträchtigungen dar. In einem Forschungsvorhaben des Bundesamtes für Naturschutz wurden nun die Rahmenbedingungen für den Einsatz von Wirkungsprognosen und deren derzeitige Anwendung in der Praxis untersucht und bewertet. In Heft 51 der Reihe „Angewandte Landschaftsökologie“ werden die Ergebnisse dieses F+E-Vorhabens vorgestellt. Im Grundlagenteil des Buches werden die Funktion und die Arbeitsschritte der Wirkungsprognose dargestellt und die konzeptionellen Grundlagen zur Bewertung der Prognoseergebnisse erarbeitet. Ein Vergleich der Wirkungsprognosen zu den in der Praxis weit verbreiteten Wertgleichungsverfahren zeigt deutlich, dass sich die Auswirkungen von Eingriffen und die zur Kompensation notwendigen Maßnahmen nur mit Hilfe von Wirkungsprognosen ermitteln lassen, während die Wertgleichungsverfahren hierbei deutliche methodische und konzeptionelle Mängel offenbaren.

An den Grundlagenteil schließt sich die Auswertung von Beispielen aus der Planungspraxis an. Als wertvoll für die Praxis erweist sich die in Kap. 4 enthaltene umfangreiche Grundlagensammlung zu Wirkungsprognosen bei verkehrsbedingten Eingriffen, wobei einzeln auf die unterschiedlichen Funktionselemente des Naturhaushalts eingegangen wird. Ein Praxistest (FFH-Verträglichkeitsprüfung und Landschaftspflegerischer Begleitplan) rundet das Werk ab.

Fazit: Das Buch ist jedem zu empfehlen, der sich mit der Bewertung von Eingriffen befasst. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die derzeit durchgeführten Eingriffsbewertungen bei kritischer Betrachtung häufig nicht den gesetzlichen Vorgaben genügen, ist diesem Buch eine weite Verbreitung zu wünschen - verbunden mit der Hoffnung, dass durch die sachgerechte Durchführung von Wirkungsprognosen zukünftig auch die Eingriffsregelung hält, was sie verspricht, nämlich eine adäquate Kompensation der durch Eingriffe entstandenen Beeinträchtigungen des Naturhaushalts.

 

Winkel, G. und Volz, K.-R.: Naturschutz und Forstwirtschaft: Kriterienkatalog zur „Guten fachlichen Praxis“. Ergebnisse aus dem F+E-Vorhaben 800 84 001 des Bundesamtes für Naturschutz.

Angewandte Landschaftsökologie Heft 52

2003, 194 S., 16,00 EURO, 3-7843-3725-2; Landwirtschaftsverlag, Münster.

Durch die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahre 2002 wurde für den Bereich der Landwirtschaft die Beachtung von Grundsätzen der „guten fachlichen Praxis“ festgelegt. Die Forstwirtschaft wird in § 5 Abs. 5 zwar dazu verpflichtet, bei der forstlichen Nutzung des Waldes naturnahe Wälder aufzubauen und diese ohne Kahlschläge nachhaltig zu bewirtschaften sowie einen hinreichend hohen Anteil standortheimischer Forstpflanzen einzuhalten, eine „gute fachliche Praxis“ ist bislang für die Forstwirtschaft jedoch nicht definiert worden. Im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz wurde daher ein Gutachten zur „Konkretisierung der Guten fachlichen Praxis in der Forstwirtschaft anhand naturschutzfachlicher Bewertungskriterien“ angefertigt, welches nun in Heft 52 der Reihe Angewandte Landschaftsökologie veröffentlicht wurde. Ausgehend von einer Analyse zum Stand des Wissens über die Einflüsse der Forstwirtschaft auf die Schutzgüter und der bestehenden rechtlichen Vorgaben, wurden zu verschiedenen Themengebieten eine naturschutzfachlich orientierte Konkretisierung der Guten fachlichen Praxis hergeleitet. Aufgeteilt in die Themen „Bestandesbegründung, Bodenproblematik und Walderschließung, Naturschutz im Wirtschaftswald, Waldschutz, standortgerechte Baumarten, Nährstoffkreisläufe, Waldbausysteme und segregativer Naturschutz“ wurde dabei ein Katalog mit insgesamt 17 Kriterien zur Definition der Guten fachlichen Praxis in der Forstwirtschaft vorgeschlagen. Ausführungen zur Umsetzung und über den zukünftigen Forschungsbedarf runden das Werk ab.

Die Autoren betonen selbst, dass diese Ausführungen keinesfalls als abschließendes Kompendium der Festschreibung einer Guten fachlichen Praxis in der Forstwirtschaft zu verstehen ist, sondern vielmehr als Ausgangspunkt für „die Initiierung unverzichtbarer politischer Aushandlungsprozesse zwischen den unterschiedlichen Interessen in diesem Bereich“. Unzweifelhaft hätten die aus naturschutzfachlicher Sicht vorgeschlagenen Kriterien weitreichende sozioökonomische Auswirkungen auf unsere Forstwirtschaft, weshalb man gespannt sein darf, in welchem Maße sich die von G. Winkel und K.-R. Volz erarbeiteten Kriterien in zukünftigen rechtlichen Regelungen wiederfinden werden. Zur aktuellen Diskussion dieses Themas leistet das Werk jedenfalls einen wertvollen Beitrag.

Anke Schumacher, Tübingen