Berlin/Bozen, den 10.12.2003
Die Alpenkonvention enthält mit ihren acht Umsetzungsprotokollen etwa 280 Einzelziele. Alle dienen dazu, die Vielfalt der Lebensräume im Alpenraum zu sichern und eine vernünftige wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung zu fördern – wie zum Beispiel durch den Einsatz erneuerbarer Energieträger auch in Verbindung mit der bestehenden konventionellen Energieversorgung (Energieprotokoll). Die internationale Arbeitsgruppe „Umweltziele und Indikatoren“ tagte am 9. und 10. Dezember 2003 in Bozen. Die Fachleute aus sieben Alpenstaaten unterbreiteten Vorschläge, wie mittels geeigneter Indikatoren und eines Qualitätsberichts alpenübergreifend überprüft werden kann, welche Ziele bereits umgesetzt wurden. Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe, Dr. Benno Hain, Umweltbundesamt Berlin, rief die Alpenstaaten dazu auf, die Vorschläge zu unterstützen. Hain: „Geeignete Indikatoren und eine einheitliche Berichtsstruktur sind ein wichtiger Schritt. Aber es reicht nicht aus, wenn wir uns über theoretische Verfahren verständigen. Wir brauchen jetzt konkrete Informationen und Daten aus den einzelnen Vertragsstaaten, um die Indikatorenauswahl über den gesamten Alpenbogen hinweg abzusichern.“ Werner Stuflesser, Präsident der Europäischen Akademie (EURAC) Bozen, ergänzt: „Ergebnisse aus alpenübergreifenden Forschungsprojekten können hierfür genutzt werden. Dies ist ein gelungener Brückenschlag zwischen Forschung und Politik, den wir weiter ausbauen sollten.“
Die Sitzung fand in der Europäischen Akademie Bozen statt, die gleichzeitig Standort der Außenstelle des Ständigen Sekretariats der Alpenkonvention ist. Die EURAC und andere Forschungseinrichtungen sind in die Arbeitsgruppe eingebunden, um bestehendes Wissen und Informationen aus alpenübergreifenden Forschungsprojekten und -programmen – zum Beispiel das europäische Programm INTERREG IIIb „Alpine Space“ – für das Indikatorensystem nutzbar zu machen.
Deutschland hat bis November 2004 den Vorsitz der Alpenkonferenz inne und verfolgt das Ziel, mit einem Zehn-Punkte-Programm die Umsetzung der Alpenkonvention und ihrer Protokolle voranzutreiben. Dabei soll sich die Umsetzung des Leitbildes der nachhaltigen Entwicklung im Alpenraum auf ein alpenweites Indikatorensystem stützen. Das gilt es zu erarbeiten. Mit einem solchen Instrument können die Erfolge und Problemfelder besser beobachtet und Handlungsbedarf genauer aufgezeigt werden. Langfristig wird ein solches alpenweites Indikatorensystem für einen regelmäßig zu erstellenden Qualitätsbericht für die Alpen genutzt werden.
Das Umweltbundesamt unterstützt die Arbeit der AG bereits seit 1999 durch begleitende Forschung und personelle Ressourcen. Bisher wurden von der AG zwei Berichte publiziert.
Eine Broschüre in den Sprachen
Deutsch, Italienisch, Französisch und Slowenisch steht unter der Adresse http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/alpen.htm
im Internet zur Verfügung. Sie
kann auch beim Umweltbundesamt, Zentraler Antwortdienst (ZAD), Bismarckplatz
1, 14193 Berlin (Postkarte), Fax: 030/ 8903 2912, bestellt werden.
Generelle Informationen zur Alpenkonvention und deren aktuellen Arbeiten finden sich unter http://www.alpenkonvention.org/.
Berlin, den 11.12.03
Es bedarf weiterer Anstrengungen zur Reinhaltung der Luft – darüber waren sich 40 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler deutscher Universitäten sowie Forschungseinrichtungen des Bundes und der Länder einig, die im November an einem Statusseminar im UBA teilnahmen. Die Grenzen der Belastbarkeit empfindlicher Ökosysteme – in der internationalen Umweltpolitik als Critical Loads bezeichnet – sind in Deutschland flächendeckend, massiv und im wesentlichen unverändert überschritten. Die Folgen sind zum Beispiel: Zunehmende Boden- und Gewässerversauerung, Grundwasserbelastung mit Nitrat, Wirkungen auf Bodenlebewesen, vermehrte Emission von Treibhausgasen aus Waldböden. Über die Hälfte der Pflanzenarten sind bereits jetzt durch hohe Stickstoffeinträge gefährdet. Diese Belastung stammt zu etwa 30 % aus dem Verkehr und zu über 50 % aus der Landwirtschaft.
Waldflächen mit hoher Stickstoffsättigung nehmen weiter zu. Hauptverursacher ist der Ammoniak-Ausstoß aus der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Geeignete forstliche Maßnahmen zum Sichern der Waldökosysteme stehen gegenwärtig nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die massiven Schadstoffeinträge über die Luft machen teilweise sehr aufwändige Maßnahmen des Naturschutzes sowie zum Schutz wertvoller Biotope zunichte.
Wälder erfüllen wichtige Funktionen wie zum Beispiel für den Wasserhaushalt, den Erosionsschutz und die Erholung. Ein weiterer Aspekt ist ihre Senkenfunktion: Sie speichern atmosphärisches Kohlendioxid. Diesen empfindlichen Speicher gilt es zu erhalten und auszubauen. Neben der Verringerung der Schadstoffbelastung kommt es zum Beispiel auch darauf an, Monokulturen abzubauen.
Berlin,
den 18.12.2003
In Fallstudien wurden zum Beispiel die jährlichen Kosten für die Bekämpfung gesundheitsgefährdender Arten – wie Beifußambrosie und Herkulesstaude – berechnet. Zudem sind Kosten für Arten die die Forst- und Landwirtschaft (Roteiche und spätblühende Traubenkirsche sowie Mehlmotte und Getreidekapuzinerkäfer) sowie die Fischerei und Teichwirtschaft (Bisam und Kamberkrebs) beeinflussen, berechnet worden. Für den kommunalen Bereich analysierten die Forscherinnen und Forscher ökonomische Folgen der Ausbreitung der Kastanienminiermotte und des Verursachers der Ulmenkrankheit.
So entstehen in Deutschland allein durch die Herkulesstaude Kosten in Höhe von rund 12,3 Mio. Euro pro Jahr; für die Kastanienminiermotte betragen sie sogar 19,2 Mio. Euro. Die Ergebnisse sind eine Momentaufnahme. Grundlage für die Berechnung waren jährliche Aufwendungen im Gesundheitswesen und in den Städten und Gemeinden.
Die Studie weist nach: Es besteht weiterer Handlungsbedarf von staatlicher Seite. Zur effektiven Kontrolle gebietsfremder Arten müssen zum Beispiel die rechtlichen nationalen und internationalen Regelungen harmonisiert sowie die Gesetzgebung im Fischerei-, Jagd- und Waldrecht novelliert werden. Die Zusammenarbeit zwischen den betroffenen und den mit der Kontrolle befassten öffentlichen Stellen ist zu vertiefen. Zudem muss die Aufklärung und Einbeziehung der Öffentlichkeit forciert werden, um die Bevölkerung für diese Thematik zu sensibilisieren.
Die Studie „Ökonomische Folgen der
Ausbreitung von Neobiota“ ist in der Reihe TEXTE des Umweltbundesamtes in
deutscher (Nr. 79/03) und englischer Sprache Nr. (80/03) erschienen. Sie umfasst
jeweils 248 Seiten und kostet 10 Euro. Beide sind erhältlich bei Werbung und
Vertrieb, Ahornstraße 1 - 2, 10787 Berlin, Telefon: 030/2 11 60 61, Fax: 2
18 13 79. Eine Bestellung ist auch per
e-Mail möglich unter der Adresse: umweltbundesamt@stk.de.
WWF: Windanlagen
am Nationalpark beeinträchtigen Vögel massiv
Die
Bezirksregierung Lüneburg hat die landesplanerische Feststellung für den Offshore-Windpark
Nordergründe erteilt. Damit sind 25 Anlagen in der Außenweser quasi genehmigt.
„Aus Sicht des Naturschutzes ist dieser Standort untragbar“, so Siecke Martin
vom WWF. Das Projektgebiet hat eine extrem hohe Bedeutung für rastende und
ziehende Vögel. Der Windpark Nordergründe würde eine massive Barriere für
den internationalen Vogelzug darstellen. Voruntersuchungen haben ergeben,
dass innerhalb einen Jahres fast eine Million Vögel allein in der Höhe der
Rotoren hier entlangziehen. Die Vögel können bei schlechter Sicht und widrigen
Windverhältnissen mit den Anlagen kollidieren und sterben.
Der
Windpark liegt in einem Gebiet, das als Nahrungs-, Rast- und Überwinterungsgebiet
für Stern- und Prachttaucher von internationaler Bedeutung ist. Auch Eider-
und Trauerenten kommen in großer Anzahl vor. Das Gebiet ist daher als IBA,
important bird area, identifiziert worden. Drehen sich hier Rotoren, wird
das Gebiet inklusive einer Pufferzone von weit mehr als einem Kilometer von
diesen Arten gemieden.
Aber
auch der regionale Vogelzug ist nicht zu unterschätzen, der Windpark zerschneidet
die ökologische Verbindung zwischen Nahrungsräumen, Brutplätzen und Rastgebieten.
Die Brandseeschwalbe beispielsweise brütet in der Nähe des Windparks auf Wangerooge.
Sachverständige gehen von einer hohen Störempfindlichkeit dieser gefährdeten
Art aus, die weite Areale zur Nahrungssuche beansprucht.
Der
WWF befürwortet grundsätzlich einen naturverträglichen Ausbau der Offshore-Windenergie.
Nordergründe gehört aber aus ökologischer Sicht zu den denkbar schlechtesten
Standorten. Mit dieser Entscheidung hat sich die Bezirksregierung über alle
ökologischen Bedenken – auch der landeseigenen Fachbehörde, des Niedersächsischen
Landesamtes für Ökologie (NLÖ) - hinweggesetzt. Hiermit wird ein katastrophales
Signal für die weitere Entwicklung der Offshore-Windenergie gesetzt. Die Chance,
Windenergie naturverträglich zu entwickeln, wurde hier vertan.
Weitere
Informationen: http://www.wwf.de/presse/pressearchiv/artikel/01594/index.html
